Bildungsbereich wählen
BundeswehrGleichstellung & InklusionPräsenzBaK-Gleib_ArbR_Mil_01

Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht für zivile Gleichstellungsbeauftragte in der Bundeswehr

Kurzbeschreibung

Die Weiterbildung vermittelt Gleichstellungsbeauftragten im Geschäftsbereich der Bundeswehr praxisnahes Grundlagenwissen im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht. Sie zeigt, wie personelle Maßnahmen bei Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie deren Auswirkungen auf den militärischen Bereich rechtssicher eingeordnet und aus Gleichstellungsperspektive begleitet werden können.

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich insbesondere an: - zivile Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen im Geschäftsbereich der Bundeswehr, - militärische Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, - Vertrauensfrauen sowie Beschäftigte, die künftig Gleichstellungsaufgaben übernehmen, - Mitarbeitende personalbearbeitender Stellen mit Bezug zu Gleichstellungsfragen, - Personalratsmitglieder und weitere Interessenvertretungen, die an entsprechenden Personalmaßnahmen beteiligt sind. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Lernziele

  • Nach Abschluss der Weiterbildung können die Teilnehmenden:
  • arbeits-, tarif-, beamten- und soldatenrechtlich geprägte Beschäftigungs- und Dienstverhältnisse voneinander abgrenzen,
  • typische Personalmaßnahmen bei Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten rechtlich einordnen,
  • Auswirkungen ziviler Personalentscheidungen auf Organisation, Zusammenarbeit und Gleichstellung im Bundeswehrbereich erkennen,
  • gleichstellungsrelevante Aspekte bei Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Einstellungen, Beförderungen und Beurteilungen identifizieren,
  • Regelungen zu Arbeitszeit, Teilzeit, Elternzeit, Beurlaubung sowie zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beziehungsweise Dienst einordnen,
  • Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte nach BGleiG und SGleiG unterscheiden,
  • Schnittstellen zu Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und personalbearbeitenden Stellen berücksichtigen,
  • rechtlich fundierte Stellungnahmen, Hinweise und Einwände formulieren,
  • Gleichstellungsbelange frühzeitig, strukturiert und lösungsorientiert in Entscheidungsverfahren einbringen.

Ausführliche Beschreibung