Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich insbesondere an: - Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertretungen bei zivilen Arbeitgebern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen - Mitarbeitende in Personalstellen, die mit Gleichstellungsfragen befasst sind - Personalratsmitglieder sowie weitere Interessenvertretungen - Beschäftigte, die künftig Aufgaben im Bereich Gleichstellung übernehmen sollen Vorkenntnisse im Arbeits-, Tarif- oder Beamtenrecht sind nicht erforderlich.
Lernziele
- Nach Abschluss der Weiterbildung können die Teilnehmenden:
- Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht voneinander abgrenzen und die jeweils maßgeblichen Regelungen einordnen,
- typische Personalmaßnahmen rechtlich und unter Gleichstellungsgesichtspunkten bewerten,
- Benachteiligungsrisiken in Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und beruflichen Entwicklungsentscheidungen erkennen,
- Regelungen zu Arbeitszeit, Teilzeit, Elternzeit, Beurlaubung und Vereinbarkeit sachgerecht einordnen,
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sicherer wahrnehmen,
- relevante Schnittstellen zum Gleichstellungsrecht und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erkennen,
- Stellungnahmen, Hinweise und Einwände nachvollziehbar und rechtlich fundiert formulieren,
- mit Personalstellen, Dienststellenleitungen und Interessenvertretungen lösungsorientiert zusammenarbeiten.