Zielgruppe
Die Grundschulung richtet sich insbesondere an: - neu gewählte Personalratsmitglieder in Dienststellen des Bundes, - nachgerückte oder erstmals regelmäßig eingesetzte Ersatzmitglieder, - Personalratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen, - wiedergewählte Mitglieder, die ihre Grundlagenkenntnisse auffrischen möchten, - Mitglieder von örtlichen Personalräten sowie Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräten. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Lernziele
- Nach Abschluss der Grundschulung können die Teilnehmenden:
- Aufbau und Systematik des Bundespersonalvertretungsgesetzes einordnen,
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner Mitglieder unterscheiden,
- die Zuständigkeit des Personalrats bei dienstlichen Maßnahmen prüfen,
- Personalratssitzungen ordnungsgemäß vorbereiten und durchführen,
- wirksame Beschlüsse fassen und nachvollziehbar dokumentieren,
- die Aufgaben von Vorsitz, Vorstand und einzelnen Mitgliedern abgrenzen,
- Freistellungs-, Schulungs- und Kostenerstattungsansprüche einordnen,
- Verschwiegenheitspflichten und den Schutz der Personalratsmitglieder beachten,
- Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung und Informationsrechte unterscheiden,
- personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen rechtlich einordnen,
- gesetzliche Beteiligungsfristen sicher überwachen,
- Zustimmungsverweigerungen formal und inhaltlich nachvollziehbar vorbereiten,
- Initiativrechte des Personalrats nutzen,
- mit Dienststellenleitung und weiteren Interessenvertretungen konstruktiv zusammenarbeiten,
- typische Fehler in Beteiligungsverfahren erkennen und vermeiden.