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BundeswehrPersonalvertretungPräsenzBaK-BpersVG_GS_01

BPersVG - Grundschulung für Personalratsmitglieder

Kurzbeschreibung

Die Grundschulung vermittelt Personalratsmitgliedern die wesentlichen Grundlagen des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Die Teilnehmenden lernen ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten kennen und gewinnen Sicherheit bei der Organisation der Personalratsarbeit sowie bei der Wahrnehmung von Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten.

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Die Grundschulung richtet sich insbesondere an: - neu gewählte Personalratsmitglieder in Dienststellen des Bundes, - nachgerückte oder erstmals regelmäßig eingesetzte Ersatzmitglieder, - Personalratsmitglieder ohne oder mit geringen Vorkenntnissen, - wiedergewählte Mitglieder, die ihre Grundlagenkenntnisse auffrischen möchten, - Mitglieder von örtlichen Personalräten sowie Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräten. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Lernziele

  • Nach Abschluss der Grundschulung können die Teilnehmenden:
  • Aufbau und Systematik des Bundespersonalvertretungsgesetzes einordnen,
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner Mitglieder unterscheiden,
  • die Zuständigkeit des Personalrats bei dienstlichen Maßnahmen prüfen,
  • Personalratssitzungen ordnungsgemäß vorbereiten und durchführen,
  • wirksame Beschlüsse fassen und nachvollziehbar dokumentieren,
  • die Aufgaben von Vorsitz, Vorstand und einzelnen Mitgliedern abgrenzen,
  • Freistellungs-, Schulungs- und Kostenerstattungsansprüche einordnen,
  • Verschwiegenheitspflichten und den Schutz der Personalratsmitglieder beachten,
  • Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung und Informationsrechte unterscheiden,
  • personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen rechtlich einordnen,
  • gesetzliche Beteiligungsfristen sicher überwachen,
  • Zustimmungsverweigerungen formal und inhaltlich nachvollziehbar vorbereiten,
  • Initiativrechte des Personalrats nutzen,
  • mit Dienststellenleitung und weiteren Interessenvertretungen konstruktiv zusammenarbeiten,
  • typische Fehler in Beteiligungsverfahren erkennen und vermeiden.

Ausführliche Beschreibung