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BundeswehrSoldatenbeteiligungPräsenzBaK-BPersVG_GS2_01

BPersVG Grundschulung Teil 2 für Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter im Personalrat (SBG)

Kurzbeschreibung

Die Grundschulung Teil 2 vertieft die besonderen Aufgaben und Beteiligungsrechte von Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertretern im Personalrat. Im Mittelpunkt stehen das Zusammenspiel von Bundespersonalvertretungsgesetz und Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sowie die rechtssichere Bearbeitung soldatenspezifischer Angelegenheiten.

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich insbesondere an: - Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter in örtlichen Personalräten, - Mitglieder der Soldatengruppe in Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräten, - nachgerückte oder regelmäßig eingesetzte Ersatzmitglieder der Soldatengruppe, - wiedergewählte Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten.

Lernziele

  • Nach Abschluss der Schulung können die Teilnehmenden:
  • das Zusammenspiel von BPersVG und SBG sicher einordnen,
  • die besondere Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter erklären,
  • gemeinsame Angelegenheiten und Angelegenheiten ausschließlich der Soldatengruppe unterscheiden,
  • erkennen, wann die Befugnisse einer Vertrauensperson wahrzunehmen sind,
  • Zuständigkeiten innerhalb des Personalrats und gegenüber militärischen Vorgesetzten prüfen,
  • Gruppenentscheidungen und gemeinsame Beschlüsse rechtssicher vorbereiten,
  • Beteiligungsverfahren strukturiert bearbeiten und gesetzliche Fristen überwachen,
  • personelle, soziale und dienstbetriebliche Maßnahmen aus Sicht der Soldatengruppe bewerten,
  • Besonderheiten der Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarordnung berücksichtigen,
  • Beteiligungsvorlagen auf Vollständigkeit und Entscheidungsreife prüfen,
  • Stellungnahmen und Beschlüsse nachvollziehbar begründen,
  • Rechte von Ersatzmitgliedern sowie Vertretungsfälle sicher beurteilen,
  • Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten beachten,
  • mit zivilen Personalratsmitgliedern, Vertrauenspersonen, Dienststellenleitungen und Disziplinarvorgesetzten konstruktiv zusammenarbeiten,
  • typische Fehler in soldatenspezifischen Beteiligungsverfahren erkennen und vermeiden.

Ausführliche Beschreibung