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ZivilBetriebsrat & ArbeitsrechtPräsenzBaK-BR_Mod2_01

Betriebsratschulung II Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten

Kurzbeschreibung

Die Betriebsratschulung II vertieft die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen und sozialen Angelegenheiten. Die Teilnehmenden lernen, Maßnahmen des Arbeitgebers rechtlich zu beurteilen, Fristen einzuhalten und die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll durchzusetzen.

✓ Praxisnah und sofort anwendbar✓ Erfahrene Fachdozierende✓ Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich insbesondere an: - Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundlagenkenntnisse verfügen, - neu gewählte Mitglieder nach dem Besuch einer Betriebsratschulung I, - regelmäßig eingesetzte Ersatzmitglieder, - Mitglieder von Personal- und Betriebsausschüssen, - Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts werden vorausgesetzt.

Lernziele

  • Nach Abschluss der Schulung können die Teilnehmenden:
  • personelle und soziale Beteiligungstatbestände sicher erkennen,
  • Informations- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers beurteilen,
  • Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen rechtlich einordnen,
  • Zustimmungsverweigerungsgründe prüfen und fristgerecht formulieren,
  • vorläufige personelle Maßnahmen sachgerecht bearbeiten,
  • Handlungsmöglichkeiten bei rechtswidrig durchgeführten Maßnahmen auswählen,
  • Anhörungen zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen bearbeiten,
  • zwischen Bedenken und Widerspruch bei Kündigungen unterscheiden,
  • gesetzliche Fristen in personellen Beteiligungsverfahren sicher überwachen,
  • zwingende Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten anwenden,
  • Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden und mobiler Arbeit mitgestalten,
  • die Mitbestimmung beim Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen wahrnehmen,
  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitbestimmen,
  • Betriebsvereinbarungen inhaltlich und rechtlich strukturiert vorbereiten,
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zielgerichtet führen,
  • Einigungsstellen- und arbeitsgerichtliche Verfahren in ihren Grundzügen einordnen.

Ausführliche Beschreibung