Zielgruppe
Die Schulung richtet sich insbesondere an: - Betriebsratsmitglieder, die bereits über Grundlagenkenntnisse verfügen, - neu gewählte Mitglieder nach dem Besuch einer Betriebsratschulung I, - regelmäßig eingesetzte Ersatzmitglieder, - Mitglieder von Personal- und Betriebsausschüssen, - Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts werden vorausgesetzt.
Lernziele
- Nach Abschluss der Schulung können die Teilnehmenden:
- personelle und soziale Beteiligungstatbestände sicher erkennen,
- Informations- und Vorlagepflichten des Arbeitgebers beurteilen,
- Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen rechtlich einordnen,
- Zustimmungsverweigerungsgründe prüfen und fristgerecht formulieren,
- vorläufige personelle Maßnahmen sachgerecht bearbeiten,
- Handlungsmöglichkeiten bei rechtswidrig durchgeführten Maßnahmen auswählen,
- Anhörungen zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen bearbeiten,
- zwischen Bedenken und Widerspruch bei Kündigungen unterscheiden,
- gesetzliche Fristen in personellen Beteiligungsverfahren sicher überwachen,
- zwingende Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten anwenden,
- Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden und mobiler Arbeit mitgestalten,
- die Mitbestimmung beim Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen wahrnehmen,
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mitbestimmen,
- Betriebsvereinbarungen inhaltlich und rechtlich strukturiert vorbereiten,
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zielgerichtet führen,
- Einigungsstellen- und arbeitsgerichtliche Verfahren in ihren Grundzügen einordnen.