Wahlvorstandschulung SBV
Wahlvorstandschulung zur SBV-Wahl – Fit für eine rechtssichere Wahl
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein zentrales Organ zur Förderung der Inklusion und zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderung im Betrieb bzw. in der Dienststelle. Damit die Neuwahl der SBV reibungslos, transparent und vor allem rechtssicher abläuft, trägt der Wahlvorstand eine hohe Verantwortung.
Die Organisation und Durchführung dieser Wahl erfordert jedoch ein hohes Maß an rechtlicher Präzision: Formfehler im Wahlverfahren, fehlerhafte Wählerlisten oder die Missachtung gesetzlicher Fristen können zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl führen. Unser Schulungsangebot bereitet Sie umfassend und praxisnah auf Ihre Aufgaben als Wahlvorstand vor.
Die Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen: SGB IX (insb. §§ 177, 179 SGB IX) und die Schwerbehindertenvertretungs-Wahlordnung (SchwbVWO).
- Aufgaben & Rechte des Wahlvorstands: Freistellung, Beschlussfassung, Schweigepflicht und Schulungsanspruch.
- Feststellung des Wahlverfahrens: Wann greift das förmliche Wahlverfahren und wann das vereinfachte Wahlverfahren?
- Erstellung und Korrektur der Wählerliste: Wer ist wahlberechtigt (Wahlrecht) und wer ist wählbar (Passives Wahlrecht)?
- Einsprüche gegen die Wählerliste: Fristen, Prüfung und rechtssichere Abhilfe.
- Das Wahlausschreiben: Pflichtangaben, Aushang/Veröffentlichung und Einleitung der Wahlfrist.
- Gültigkeit von Wahlvorschlägen: Anforderungen an Unterstützungsunterschriften, Fristen und Formfehler.
- Prüfung und Bekanntmachung: Vorschlagslisten ordnungsgemäß prüfen, Zulassung beschließen und veröffentlichen.
- Persönliche Stimmabgabe: Organisation des Wahllokals, Wahlgeheimnis und Schutz vor Einflussnahme.
- Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl): Voraussetzungen, Fristen, Versand der Briefwahlunterlagen und Behandlung der Wahlbriefe.
- Öffentliche Auszählung: Ordnungsgemäße Öffnung der Wahlurnen/-briefe und Ermittlung des Wahlergebnisses.
- Berechnung der Wahlergebnisse: Feststellung der gewählten Vertrauensperson und der Stellvertreter.
- Benachrichtigung der Gewählten & Annahme der Wahl.
- Wahlniederschrift & Aufbewahrung: Erstellung des Wahlprotokolls, Bekanntgabe des Ergebnisses und Aufbewahrungsfristen.
- Konstituierung: Übergabe der Wahlunterlagen an die neugewählte SBV.
Machen Sie den Wahlvorstand sturmfest und sichern Sie die demokratische Mitbestimmung in Ihrer Dienststelle bzw. Ihrem Betrieb!
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